Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flosshausboote

 

Vermieter: Bert Güttner, Brudersdorf 114, 17159 Dargun - im Folgenden als Vermieter bezeichnet.

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter über ein Flosshausboot abgeschlossen wird.

Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

 

Der Vertrag kommt zustande zwischen Bert Güttner und dem namentlich genannten Mieter. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist  unzulässig.

 

Vertragsabschluss:

Der Mietvertrag kommt zustande durch:

a) Buchung per Onlineformular durch den Mieter auf flosshausbooturlaub.de

 

b) Buchungsbestätigung sowie Mietrechnung per Mail durch den Vermieter an den Mieter

 

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs.

 

Rücktritt des Mieters:

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Bootsreise ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurückzutreten.

 

Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:

 

Rücktrittserklärung vom 40. bis 30. Kalendertag vor Beginn der Bootsreise:

 

30 % des Mietpreises.

 

Rücktrittserklärung  ab 30. Kalendertag vor Beginn der Bootsreise:

 

100 % des Mietpreises.

 

Sofern der Vermieter das Boot weitervermieten kann oder die Rücktrittserklärung früher als 40 Kalendertage vor Beginn der Bootsreise eingetroffen ist, ist der Mieter nur zur Zahlung einer Gebühr von 50,- Euro verpflichtet.

 

Der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens steht dem Mieter frei.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Vermietungszeit zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte der Vermieter infolge eines während einer vorangegangenen Vermietung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet. In jedem Fall erhält der Mieter eine Entschädigung in Höhe von 1/7 des Wochenmietpreises.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

 

Bei der Einweisung wird der Bootszustand sowie Zustand, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar gemeinsam überprüft. Die Verfügung über das Boot wird dem Mieter nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich den Mietvertrag bestätigt. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes. 

Danach sind alle Einwendungen des Mieters betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Vorhandene versteckte Mängel an dem Boot und an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

 

Versicherung:

Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Mieter ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Mieters oder seiner Versicherung).

 

Kaskoversicherung (Schäden am Mietboot):

Das Boot ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 1000,- Euro. Die Höhe der Kaution beträgt 250,- Euro.

 

Verursacht der Mieter einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also bis 1000,- €!

 

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z. B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe.

Die abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.

 

Pflichten des Mieters:

Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die Verfügung über das Boot zu verweigern für den Fall, dass der Mieter (auch nach Ablegen der Einweisung) nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Sportbootes besitzt. In diesem Fall darf der Mieter das Boot nur stationär als Wohnboot nutzen.

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben.

Der Mieter hat die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Bootes und der Geräte genau zu befolgen. 

Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar.

 

Weiterhin verpflichtet sich der Mieter:

 

a)   Grundberührungen dem Vermieter sofort zu melden,

b)   bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen,

c)     sich an die mitgeteilten Beschränkungen bezgl. Fahrgebiet etc. zu halten (siehe Unterlagen).

 

Der Mieter darf andere Boote nicht abschleppen oder bergen und das Boot nur im Notfall nach Absprache mit dem Vermieter schleppen lassen.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

Treten während der Vermietung Störungen, Schäden am Boot oder Schäden/Verluste an der Ausrüstung auf, so hat der Mieter den Vermieter immer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur/Ersatz abzustimmen. 

Bei selbst verursachten kleineren Schäden muss der Mieter mind. 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, bei größeren Schäden sofort, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Einsätze des Vermieters, die aufgrund vom Mieter oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen am Boot und/oder an Ausstattung (wie z. B. Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Der entsprechende Betrag wird von der Kaution einbehalten. Notwendige Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt. Für die Arbeitsleistung des Vermieters werden 25,- €/Std. Brutto zzl. Material berechnet. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (z. B. Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

 

 

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Boot durch eine Störung bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden – ab Eingang der Meldung beim Vermieter begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

  

Rückgabe des Bootes:

Die Rückgabe des Bootes in von Sachen des Mieter geräumtem und besenreinem Zustand erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der folgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe werden 25,- € pro angefangener Stunde berechnet.

 

Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtung vor. Bootszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.

 

Für vom Mieter zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vermieter nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird.

 

Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Mieter zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

 

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verpflichtet sich der Mieter zur Fortzahlung des Mietpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlussvermietung verloren gehen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.

 

 

 

Haustiere:

Haustiere sind an Bord nicht gestattet.

 

Parkplätze:

Parkplätze sind an bzw. im näheren Umfeld des Hafens vorhanden.

 

Mietpreis:

Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Boot mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Boot wird mit ausreichend Treibstoffvorrat übergeben, der Verbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet. Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

 

Sportbootführerschein Binnen:

Für die Bootsführung auf den festgelegten Gewässern ist der Sportbootführerschein Binnen nicht erforderlich.

 

Charterschein:

Der Mieter erhält bei Fahrtantritt eine Einweisung mit Theorie und Praxis (Einweisungsfahrt mit Fahrübungen), die ihn zum Führen des Bootes für den Mietzeitraum berechtigt.  Mieter und Bootsführer müssen nicht die gleiche Person sein.

 

Einweisung:

Sie werden vom Vermieter sorgfältig eingewiesen. 

 

Fahrgebiet:

Deutsche Binnengewässer (nur Peene und Kummerower See, km 0 bis 98), keine Küstengewässer. Dabei sind Einschränkungen bezüglich Fahrgebiet und Fahrzeiten zu beachten, so ist ein Befahren des Kummerower Sees ab Windstärke 4 (20 km/h) für Sportboote verboten und das Hausboot darf nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang gefahren werden.

 

Endreinigung:

Am Ende der Reise muss das Boot in einem ordentlichen, besenreinem Zustand abgeliefert werden.

Die Endreinigung beinhaltet die Gebühr für das Abpumpen des Schmutzwassers. Die Bordtoilette wird bei Abgabe des Bootes vom Vermieter entleert. Bei groben Verschmutzungen (z. B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Dargun. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

 

Datenschutz:

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

 

Stand: 24.04.2022